Allg. Geschäftsbedingungen der Ing Plus AG
§ 1 Präambel
Die Ing Plus AG, vertreten durch den Vorstand, Badstraße 13-15, 90762 Fürth (nachfolgend „Ing Plus“ oder „Anbieterin“ genannt) stellt Software-as-a-Service-Leistungen sowie ergänzende Services im Bereich der digitalen Infrastrukturmanagements zur Verfügung.
Die folgenden AGB legen die Bedingungen für die Nutzung, Weiterentwicklung und Inanspruchnahme dieser Software und zugehöriger Dienstleistungen fest.
§ 2 Maßgebliche Bestimmungen
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse zwischen der Ing Plus und ihren Kunden - auch als „Nutzer“ oder „Kunden“ bezeichnet. Die Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.
- Die Bezeichnung „Dienst“ oder „Dienstleistung“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps. Die Software wird als webbasierte Cloud-Lösung betrieben. Dem Nutzer wird ermöglicht, die auf den Servern der Anbieterin bzw. eines von der Anbieterin beauftragten Dienstleisters gespeicherte und laufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrages für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen des Nutzers, es sei denn, diese werden von der Anbieterin schriftlich anerkannt.
- Individuelle Absprachen sowie Nebenabreden und Ergänzungen haben Vorrang zu den Geschäftsbedingungen, soweit sie schriftlich festgehalten wurden.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages, Vertragsgegenstand
- Sofern nicht anders - z. B. mit einer verbindlichen Annahmefrist - gekennzeichnet, sind Angebote und telefonische Auskünfte der Ing Plus unverbindlich. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt grundsätzlich nur mittels schriftlicher Erklärungen zustande.
- Der Leistungsumfang und die Vergütung werden durch das Angebot und die Produktbeschreibung der Ing Plus sowie die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Kunden, z. B. per E-Mail oder einem etwaig abgeschlossenen Vertrag, bestimmt.
- Die aktuelle Softwareversion steht ab Übermittlung der Zugangsdaten an den Kunden für diesen zur Nutzung bereit.
- Die Anbieterin räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen. Dies gilt auch, insoweit der Kunde eine Weiterentwicklung oder Individualisierung der Software oder Erstellung oder Anpassung weiterer Module beauftragt.
- Ing Plus stellt die Software mit den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten zur Verfügung. Insoweit der Kunde weitere Leistungen wünscht, wie z. B. die Implementierung weiterer Daten, Auswertungen oder Prüfung von Daten, Korrekturen von Fehlern in der Datenbank, Erstellung von Berichten oder Unterstützung bei der Bedienung der Software, ist dies gesondert mit der Anbieterin zu vereinbaren.
- Die Datenspeicherung (Speicherplatz) in der Software der Anbieterin ist entsprechend der vertraglichen Vereinbarung begrenzt. Sollte im Auftrag kein Speicherlimit benannt sein, gilt ein Speicherlimit von 500 GB als vereinbart. Für ein größeres Speicherlimit ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Parteien notwendig. Die Kosten für die Erhöhung des Speicherlimits werden dem Kunden vor Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mitgeteilt.
- Die Anbieterin ist nur für die Dauer des Vertrages dazu verpflichtet, die Daten des Kunden zu speichern. Nach Beendigung des Vertrages werden die Daten automatisch gelöscht. Sollte der Kunde eine längere Datenspeicherung wünschen, ist hierüber eine gesonderte Vereinbarung zwischen den Parteien zu treffen.
§ 4 Vergütung/ Zahlungsbedingungen
- Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem konkreten Angebot von Ing Plus, welches durch den Kunden bestätigt wurde. Sollte sich nachträglich der Leistungsumfang ändern, erhält der Kunde ein angepasstes Angebot mit einer entsprechend neu berechneten Vergütung.
- Bei laufzeitbasierten Nutzungsverträgen ist die Vergütung zum Anfang des Bezugszeitraums zu zahlen. Insoweit eine feste Mindestlaufzeit vereinbart ist, ist die Vergütung für die komplette Mindestlaufzeit vorab zu zahlen. Bei einer automatischen Verlängerung ist die Vergütung vorab für den entsprechenden Verlängerungszeitraum zu zahlen. Bei Leistungen, die stundenbasiert abgerechnet werden, werden diese nach Erbringung der Leistungen in Rechnung gestellt. Die Anbieterin ist dazu berechtigt, Zwischenabrechnungen für erbrachte Stunden zu erstellen, auch wenn die Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde. Bei pauschal berechneten Einmalleistungen wird die Anbieterin einen angemessenen (bis 50 % der vereinbarten Vergütung) oder vereinbarten Vorschuss in Rechnung stellen. Die restliche Vergütung wird nach Abnahme der Leistung in Rechnung gestellt. Die Vergütung ist ab Rechnungsstellung fällig. Der Nutzer kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, wenn die Rechnung nicht binnen 14 Tagen nach Fälligkeit ausgeglichen wird.
- Verzugszinsen werden bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn die Anbieterin eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Der Anspruch der Anbieterin aus § 288 Abs. 5 BGB bleibt hiervon unberührt.
- Der Anbieterin steht es frei, dem Nutzer für jede ausgesprochene Mahnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung zu stellen. Dies gilt unabhängig von einem Verzug des Nutzers bereits für die erste Mahnung sowie für jede weitere Mahnung in derselben Angelegenheit.
- Der Rechnungsversand erfolgt nur via E-Mail. Insoweit der Nutzer eine postalische Rechnung verlangt, werden hierfür 5,00 Euro netto pro Rechnung berechnet.
- Eine begründete außerordentliche Kündigung durch die Anbieterin oder eine berechtigte Sperrung des Nutzerkontos entbinden den Nutzer nicht von seiner Zahlungspflicht. Er hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der Vergütung für die Zeit der Sperrung oder für die Zeit ab der Kündigung.
§ 5 Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags
- Die Software steht dem Kunden, insoweit nicht anders vereinbart, für 12 Monate ab Übermittlung der Log-in-Daten zur Nutzung zur Verfügung. Der Vertrag verlängert sich nach Ende der Mindestvertragslaufzeit jeweils um einen Monat, wenn dieser nicht mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die monatliche Vergütung 1/12 der zuvor vereinbarten Jahresvergütung.
- Nach Beendigung des Vertrags hat die Anbieterin sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch im Besitz der Anbieterin befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, an den Kunden zurückzugeben und die bei der Anbieterin gespeicherten Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder -rechte bestehen.
- Insoweit eine kostenfreie Testphase zwischen den Parteien vereinbart wurde, endet das Nutzungsverhältnis automatisch mit Ablauf der Testphase, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Parteien bedarf, es sei denn, die Parteien haben ein kostenpflichtiges Abonnement nach Ende der Testphase vereinbart.
- Die Anbieterin behält sich das Recht vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Verstößen gegen diese AGB und sonstige Vertragsverpflichtungen, Zahlungsverzug oder bei Störungen, Missbrauch oder Rufschädigung der Software, das Nutzungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und zu sperren. Dies entbindet den Kunden nicht von seiner ggf. bestehenden Zahlungspflicht. Die Anbieterin ist nicht dazu verpflichtet, bereits getätigte Zahlungen in einem solchen Fall zurückzuerstatten.
§ 6 Nutzungsrechte
- Die Anbieterin gewährt dem Kunden im Rahmen des Nutzungsverhältnisses eine nicht abtretbare, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Dauer der Laufzeit, um dem Kunden und von diesem autorisierten Personen den Zugriff und die Nutzung der Software zu gewähren. Die Nutzung hat in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Vereinbarung und für die internen Verwaltungszwecke des Kunden und für keinen anderen (weder kommerziellen noch anderweitigen) Zweck zu erfolgen. Wenn Open-Source-Software als Teil des Dienstes verwendet wird, unterliegt die Nutzung dieser Software durch den Nutzer und vom Nutzer autorisierten Personen den Bedingungen der Open-Source-Lizenzen. Über die in dieser Klausel ausdrücklich genannten Rechte hinaus werden keine weiteren Rechte stillschweigend gewährt. Gleiches gilt, insoweit Software oder andere Werke von Drittanbietern als Teil des Dientes verwendet werden – entsprechend gelten sodann ebenso die Bedingungen des Drittanbieters.
- Ungeachtet seiner gesetzlichen Rechte wird dem Kunden kein Recht gewährt, den Dienst zu ändern, anzupassen oder zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass der Kunde durch Schlussfolgerung oder anderweitig das Recht hat, den Quellcode für die im Dienst enthaltene Software zu erhalten. Sofern nicht anderweitig durch geltendes Recht untersagt, sind die Disassemblierung, Dekompilierung oder das Reverse Engineering und die sonstige Ableitung des Quellcodes der im Dienst enthaltenen Software verboten.
- Die zuvor benannten Regelungen (§ 6 Nr. 1 und 2) gelten ebenso für Entwicklungen, Weiterentwicklungen, Anpassungen oder ähnliche Leistungen, die die Anbieterin im Auftrag des Kunden erbringt und somit ein neues Werk, Modul oder eine Weiterentwicklung der Software erstellt. Der Kunde wird, auch insoweit seine Ideen umgesetzt werden, nicht zum Miturheber oder erhält erweiterte Nutzungsrechte an den entwickelten Leistungen.
- Der Kunde darf nicht:
- den Dienst vermieten, verleihen, weiterverkaufen, abtreten, lizenzieren, vertreiben oder anderweitig Zugang zu ihm gewähren; oder
- den Zugang zum Dienst gestatten, um mit dem Dienst zusammenhängende Nebenleistungen zu erbringen;
- den Zugriff auf den Dienst oder die Nutzung des Dienstes im Namen eines Dritten gestatten, es sei denn, dies ist durch diesen Vertrag erlaubt.
- Die Anbieterin behält sich das Recht vor, die Nutzung des Dienstes elektronisch zu überwachen.
- Die Anbieterin ist berechtigt, technische Vorkehrungen zu treffen und aufrechtzuerhalten, um die Dienste vor missbräuchlicher oder unbefugter Nutzung, Verbreitung oder Vervielfältigung zu schützen. Darüber hinaus behält sich die Anbieterin das Recht vor, den Zugriff auf Bereiche des Dienstes oder den gesamten Dienst nach ihrem Ermessen zu beschränken. Der Kunde darf keine Zugangsbeschränkungsmaßnahmen des Dienstes umgehen, umgehen lassen oder versuchen, diese zu umgehen oder umgehen zu lassen.
§ 7 Liefer-/Leistungsfrist und Liefer-/Leistungstermine
- Eine Frist beginnt - bzw. ein Termin wird erst verbindlich - mit Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer ggf. vereinbarten Anzahlung.
- Die Liefer-/Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefer-/Leistungsgegenstand die Ing Plus verlassen hat.
- Die Liefer-/Leistungsfrist verlängert sich oder ein Liefer-/Leistungstermin verschiebt sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der Ing Plus liegen, z. B. Betriebsstörungen - insbesondere bei Betriebsschließungen aufgrund behördlicher Anordnungen - soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefer-/Leistungsgegenstands von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Subunternehmern eintreten. Die Liefer-/Leistungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Solche Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden schnellstmöglich mitgeteilt.
- Für Liefer-/Leistungsverzögerungen aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Kunden kann Ing Plus nicht haftbar gemacht werden.
- Teillieferungen/-leistungen sind innerhalb der von Ing Plus angegebenen Liefer-/Leistungsfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch/ die Nutzung daraus nicht ergeben.
§ 8 Abnahme von Entwicklungsleistungen
- Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von sieben Tagen nach Zugang abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erfolgt, wenn sie nicht ausdrücklich verweigert wird. Bei gravierenden Abweichungen wird die Anbieterin diese in angemessener Zeit beseitigen und den Liefergegenstand zur erneuten Abnahme vorbringen. Satz 1 und Satz 2 gelten ebenso bei ggf. vereinbarten Zwischenabnahmen. In jedem Fall gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde den Leistungsgegenstand nutzt oder bezahlt.
- Nach Abnahme der Leistung durch den Kunden sind alle Gewährleistungsansprüche für Mängel ausgeschlossen, die er bei Abnahme kannte oder hätte erkennen müssen bzw. fahrlässig nicht kannte, es sei denn, er behält sich für den von ihm bestimmten Mangel das Recht zur Beseitigung vor. Bei erfolgten Zwischenabnahmen ist der Kunde zudem verpflichtet, der Anbieterin etwaigen Mehraufwand zu vergüten, insoweit Änderungen durchgeführt werden müssen, die auf Fehlern beruhen, die bei der Zwischenabnahme durch den Kunden hätten erkannt werden müssen.
§ 9 Support
- Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt.
- Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
- Die Meldung an den Support erfolgt per E-Mail. Eine Antwort erfolgt binnen 48 Stunden innerhalb der üblichen Bürozeiten: Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr (außer gesetzliche Feiertage).
§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde benennt im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht auf Verlangen von Ing Plus einen Projektleiter. Dieser steht Ing Plus während der gesamten Projektdauer sowohl kurzfristig als auch verbindlich für Fragen und Entscheidungen zur Verfügung und wirkt bei der Festlegung der Berichtswege zwischen den Parteien mit.
- Insoweit eine Datenintegration vereinbart wurde, ist der Kunde dazu verpflichtet, der Anbieterin die vereinbarten Daten in der vereinbarten Form bereitzustellen. Etwaige dem Kunden entstehende Kosten (z. B. Entgelte Dritter) für die Datenbereitstellung oder Datenbeschaffung gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er die notwendigen Nutzungsrechte oder anderweitige Befugnisse an den Datensätzen oder anderen übermittelten Dokumenten, Materialen oder Werken besitzt und diese an die Anbieterin herausgeben darf.
- Der Kunde ist dazu verpflichtet, die in der Software gespeicherten Daten regelmäßig zu sichern und außerhalb der Software zu speichern. Insoweit er dies unterlässt, haftet die Anbieterin nicht für einen etwaigen Datenverlust, der durch eine Datensicherung seitens des Kunden verhindert worden wäre.
- Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nach, wird er von der Anbieterin schriftlich darauf hingewiesen. In diesem Fall verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend der Wartezeit bezüglich der zu erwartenden Mitwirkung. Dies hat keinen Einfluss auf die Vertragslaufzeit, auch wenn dem Kunden hierdurch die Nutzung der Software nicht möglich ist. Die Rechnung wird zu Beginn der ursprünglichen Vertragslaufzeit gestellt und fällig.
- Falls durch den Kunden übermittelte Informationen nicht der Richtigkeit entsprechen und somit ein zusätzlicher Aufwand seitens der Ing Plus entsteht, ist der Kunde dazu verpflichtet, der Ing Plus diesen Aufwand zu vergüten. Die Vergütung erfolgt mit einem Stundensatz von 110,00 Euro zzgl. gesetzlicher USt.
- Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.
- Wenn der Nutzer einen Benutzernamen oder eine Benutzerkennung, ein Passwort oder andere Informationen als Teil des Sicherheitsverfahren von Ing Plus wählt oder ihm diese zur Verfügung gestellt werden, muss er diese Informationen als vertrauliche Informationen behandeln. Der Nutzer darf sie nicht an Dritte weitergeben oder einem Dritten die Nutzung seines Kontos gestatten.
- Ing Plus hat das Recht, einen vom Nutzer gewählten oder von Ing Plus zugewiesenen Benutzeridentifizierungscode oder ein Passwort jederzeit zu deaktivieren, wenn der Nutzer nach angemessener Meinung von Ing Plus gegen eine der Bestimmungen des Vertrags verstoßen hat.
- Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Anbieterin über ungewöhnliche Aktivitäten, bei einem Fremdzugriff oder Verdacht auf Fremdzugriff in Kenntnis zu setzen und unverzüglich sein genutztes Passwort zu ändern. Ing Plus übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Anforderungen ergeben.
- Der Nutzer ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über seinen Softwarezugang stattfinden. Er haftet für alle Verluste, die sich aus ihm zuzuordnenden Aktivitäten ergeben.
- Der Nutzer ist auch dafür verantwortlich, dass alle Personen, die über sein Konto auf die Software zugreifen, diese AGB, die Nutzungsrichtlinien und andere anwendbare Bedingungen kennen und diese einhalten. Wenn der Nutzer (oder eine Person, die über dessen Konto auf den Dienst zugreift) gegen die Bedingungen der Vereinbarung verstoßen, oder wenn der Verdacht besteht, dass der Nutzer dagegen verstößt, kann Ing Plus sein Konto jederzeit deaktivieren, löschen, aussetzen oder kündigen.
- Der Nutzer darf den Zugang zur Software nicht verkaufen, tauschen, abtreten oder anderweitig an eine andere Person übertragen.
- Es ist untersagt, Mechanismen, Software oder sonstige Skripte in Verbindung mit der Nutzung von der Plattform zu verwenden, die die Funktionalität oder die Erreichbarkeit der Plattform beeinträchtigen oder von der Anbieterin erstellte und verwaltete Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu überschreiben.
§ 11 Besondere Rechte der Anbieterin
- Die Anbieterin behält sich im Falle missbräuchlicher Verwendung durch den Kunden von Leistungen der Anbieterin und nach Mahnung durch die Anbieterin gegenüber dem Kunden zur Unterlassung dieses Verhaltens vor, das jeweilige Kundenkonto nach Ankündigung inaktiv zu schalten, bzw. nach ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung zu löschen.
- Der Kunde räumt der Anbieterin für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von der Anbieterin für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Die Anbieterin ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist die Anbieterin ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
- Nach Beendigung des Vertrags hat die Anbieterin sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch im Besitz der Anbieterin befindlichen Daten, an denen er selbst keine Nutzungsrechte hat, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder -rechte bestehen.
- Die Anbieterin ist berechtigt, die Nutzung bzw. den Nutzungszugang der Software vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kunde gegen die Vertragsbedingungen oder geltendes Recht verstößt. Bei der Entscheidung über eine Sperrung werden die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt.
- Die Anbieterin ist berechtigt, diese AGB jederzeit einseitig zu ändern, soweit schwerwiegende – nicht von der Anbieterin beeinflussbare – Gründe, die zu einer unvorhersehbaren Änderung des vertraglichen Äquivalenzverhältnisses führen und daher unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners eine Änderung erfordern, dies erforderlich machen. Änderungen sind nur möglich, insoweit diese den Kunden nicht unangemessen benachteiligen oder gegen Treu und Glauben verstoßen. Über eine Anpassung wird der Kunde 6 Wochen vorher unter Mitteilung des Inhaltes der geänderten Regelungen per E-Mail informiert. Diese E-Mail enthält die geänderten AGB sowie einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und deren Folgen bei Unterlassung des Widerspruchs. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis gegenüber der Anbieterin in Textform widerspricht. Mit Ablauf dieser Frist werden die AGB für den Kunden gültig. AGB der vorherigen Fassung verlieren nach Ablauf der Zustimmungsfrist ihre Wirksamkeit.
§ 12 Haftung
- Die Anbieterin haftet ausschließlich für die Bereitstellung der Software in dem hier beschriebenen Rahmen. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet die Anbieterin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften. Die Anbieterin übernimmt ebenso keine Haftung für die Inhalte, die der Nutzer oder durch den Nutzer berechtigte Dritte durch die Software verarbeiten lassen. Zudem ist der Nutzer selbst dafür verantwortlich, die rechtliche Zulässigkeit der Datenverarbeitung zu überprüfen.
- Schadensersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit.
- Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikten sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn, für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen die Anbieterin sowie für sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.
- Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine gesetzlich vorgesehene zwingende Haftung bleiben von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.
- Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet die Anbieterin hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.
- Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl der Anbieterin als auch deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
§ 13 Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter
- Für die Inhalte, die der Kunde in die Software lädt oder durch die Anbieterin in die Software laden lässt, ist dieser selbst verantwortlich. Die Anbieterin nimmt grundsätzlich von Inhalten ihrer Kunden keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
- Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der Anbieterin, nur Inhalte zu nutzen, an denen er die Verwertungsrechte hat, sowie keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme/Dateien im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen zu nutzen.
- Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, die Anbieterin von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls die Anbieterin von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Dies gilt nicht, soweit die Anbieterin die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Anbieterin wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde der Anbieterin unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
- Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche der Anbieterin bleiben unberührt.
§ 14 Verfügbarkeit
- Die Anbieterin stellt dem Kunden die Software über ihre Internetseite zur Verfügung (Cloud-Software). Daher benötigt der Kunde zur Nutzung der Software ein internetfähiges Endgerät, einen hierauf installierten Browser sowie eine Internetverbindung. Die aktuelle Version der geschuldeten Software wird am Routerausgang des Rechenzentrums, in welchem der Server mit der Software steht ("Übergabepunkt"), zur Nutzung bereitgestellt. Für die Stabilität der Internetverbindung ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Darstellungsqualität der digitalen Inhalte kann zudem von Gerät zu Gerät variieren und durch die Geschwindigkeit der Internetverbindung des Kunden sowie anderen Faktoren abhängig sein. Insoweit kann die Anbieterin nicht für Abweichungen haftbar gemacht werden.
- Aus technischen Gründen kann keine ununterbrochene Verfügbarkeit der digitalen Inhalte gewährleistet werden. Die Verfügbarkeit kann zum Beispiel durch regelmäßig notwendige Wartungs- und Sicherheitsarbeiten, aber auch durch unvorhergesehene Ereignisse, die nicht im Einflussbereich der Anbieterin liegen, beeinträchtigt werden. Geplante Arbeiten, die zur Beeinträchtigung der Verfügbarkeit führen, werden durch die Anbieterin, soweit möglich, in niedrig frequentierten Zeiten durchgeführt.
- Die Anbieterin gewährleistet eine Verfügbarkeit ihrer über das Internet angebotenen Dienste von 95,0 % im Jahr. Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Server und Dienste im Wesentlichen betriebsbereit sind. Als Störungen des Betriebes gelten nicht die folgenden Umstände:
- Unterbrechungen der Erreichbarkeit durch Störungen im Bereich Dritter, auf die die Anbieterin keinen Einfluss hat (z. B. Serverwartungsarbeiten)
- Unterbrechungen durch höhere Gewalt
- kurzfristige Unterbrechungen des Betriebes, die erforderlich sind, um konkreten Gefährdungen durch einen möglichen Missbrauch durch Dritte (sog. Exploits) vorzubeugen oder diese zu verhindern (z. B. durch Updates)
- Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich bei der Anbieterin anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.
§ 15 Vertraulichkeit
- Jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur für die Zwecke dieser Vereinbarung verwenden. Jede Partei muss alle ihr offengelegten vertraulichen Informationen vertraulich behandeln, es sei denn, der Empfänger der vertraulichen Informationen ist gesetzlich verpflichtet, die vertraulichen Informationen gegenüber einer Regulierungs-, Regierungs- oder sonstigen Behörde mit entsprechenden Befugnissen offenzulegen, denen eine der Parteien unterliegt.
- Vertrauliche Informationen sind alle Informationen in beliebiger Form, die sich auf die Anbieterin oder den Nutzer oder auf das Geschäft, das künftige Geschäft, die Finanzen, die technischen Verfahren, die Computersoftware (sowohl Quellcode als auch Objektcode), die geistigen Eigentumsrechte oder die Finanzen der Anbieterin oder des Nutzers (je nach Fall) beziehen, oder Zusammenstellungen von zwei oder mehr solcher Informationen, unabhängig davon, ob jedes einzelne Element für sich genommen vertraulich ist oder nicht, die aufgrund des Abschlusses dieser Vereinbarung oder der Erbringung der Dienstleistung in den Besitz einer Partei gelangen und von der Partei als vertraulich angesehen werden oder von der vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie sie als vertraulich ansieht, sowie alle Informationen, die von solchen Informationen abgeleitet wurden oder erhalten werden können.
- Jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei gegenüber ihren Mitarbeitern und Beauftragten offenlegen, die die vertraulichen Informationen für die Zwecke dieser Vereinbarung kennen müssen, jedoch nur, wenn der Mitarbeiter oder Beauftragte an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden ist, die den in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen entsprechen.
- Beide Parteien verpflichten sich, alle Dokumente, Materialien oder Daten, die vertrauliche Informationen enthalten, unverzüglich nach Beendigung der Dienstleistungen oder nach Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung an die offenlegende Partei zurückzugeben (oder zu vernichten).
- Die Parteien müssen alle vertraulichen Informationen mit größter Sorgfalt schützen und behandeln.
- Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, darf der Nutzer vertrauliche Informationen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Anbieterin weder ganz noch teilweise verwenden oder kopieren.
- Jede Partei kann vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegen, wenn dies durch geltende Gesetze oder eine Anordnung eines zuständigen Gerichts vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, dass die offenlegende Partei die andere Partei vorher benachrichtigt, sofern dies rechtlich zulässig ist, nur das Minimum an vertraulichen Informationen offenlegt, das offengelegt werden muss, und mit der anderen Partei bei der Ergreifung angemessener Schutzmaßnahmen zusammenarbeitet.
- Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die
- dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt sind oder von ihm unabhängig entwickelt wurden, ohne dass er Zugang zu den vertraulichen Informationen hatte;
- in nicht vertraulichen, veröffentlichten Materialien offengelegt werden;
- der Öffentlichkeit auf andere Weise als durch eine Handlung oder Unterlassung des Empfängers allgemein bekannt sind; oder
- rechtmäßig von Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten wurden.
- Diese Verpflichtungen bleiben auch nach Beendigung der Vereinbarung in Bezug auf vertrauliche Informationen auf unbestimmte Zeit bestehen.
§ 16 Übertragung der Rechte und Pflichten
Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Anbieterin zulässig. Die Anbieterin ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betreuen.
§ 17 Datenschutz
- Die Parteien erheben personenbezogene Daten des jeweils anderen zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Weiter dürfen die Parteien die Daten des jeweils anderen auch zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen ist möglich. Zudem hat der Betroffene das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Betroffene direkt an den entsprechenden Vertragspartner richten. Der Betroffene hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse des entsprechenden Vertragspartners gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.
- Insoweit Ing Plus für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, verpflichten sich die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 26 DSGVO gesondert zu vereinbaren.
§ 18 Schlussbestimmungen
- Sämtliche Erklärungen, die in Zusammenhang mit dem Nutzungsverhältnis zwischen der Anbieterin und dem Kunden abgegeben werden, müssen in Textform erfolgen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, werden die weiteren Regelungen hiervon nicht berührt.
- Die Vereinbarung von Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen bedarf der Textform.
- Der Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Vertrags- und Verhandlungssprache ist deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen, auch in Bezug auf gerichtliche Verfahren, sind nicht notwendig.